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Jeder Mieter hat ein Recht darauf, das vielfältige Angebot von Fernseh- und Radioprogrammen sowie High Speed Internet per Satellit zu empfangen. Das Berliner Langericht bestätigt in einem Urteil vom 30. November 2004 damit den breit angelegten Schutz der Informationsrechte durch das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention. ... Bisher durft ein Mieter nicht einfach so eine SAT-Anlage installieren, wenn er bereits Kabelanschluss in seiner Wohnung hatte. Nur ein nachweisbares besonderes Informationsinteresse, z.Bsp. bei ausländischen Mietern an Heimatprogrammen oder bei Jurnalisten an umfassendem Zugang zu den Medien, verhalf zum Satellitenempfang.
Das Berliner Landgericht entschied jetzt: Das geht so nicht! Jeder Mensch hat ein Recht darauf, eine Parabolantenne aufzustellen (AZ.65 S.229/04 v.30.11.2004).
Das EU-Recht hat Mietern schon lange ungehinderten Zugang zu frei wählbaren Informationsquellen zugestanden, um innerhalb der Europ. Union auch ausländische Programme zu empfangen (EG-Vertrag Art. 49). Nach EU-Recht (Art. 10 EMRK) kann sich also jeder Mieter aussuchen, was er sieht und wie er seine Programme empfängt.
Aber nicht jede SAT-Schüssel darf einfach so installiert werden: ästhetische Gesichtspunkte müssen beachtet werden und Eingriffe in Eigentümerinteressen so gering wie möglich gehalten werden. Da das Informationsinteresse des Mieters aber generell überwiegt, gilt auch hier "geht nicht" gibts nicht!
Eine Einverständnis - Erklärung des Wohneigentümers bzw. Vermieters sollte also in jedem Fall vorliegen. Weigert sich dieser jedoch, hat eine Klage gute Aussicht auf Erfolg!
Quelle: Astra/Recht
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